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VG Berlin, 13.04.2011 - 29 K 377.10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 46 AsylVfG, § 52 Nr 2 S 3 VwGO, § 52 Nr 3 VwGO, § 113 Abs 1 S 4 VwGO
Fortsetzungsfeststellungsklage - Verteilung von Ausländern, Zuständigkeit des Gerichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus VG Berlin, 13.04.2011 - 29 K 377.10
Vielmehr hat es in der von der Klägerin zitierten Entscheidung ausgeführt, dass es in diesen Fällen effektiver Grundrechtsschutz gebiete, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung eines schwerwiegenden erledigten Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (Beschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90, 728/92, 802/95 und 1065/95 - BVerfGE 96, 27 = juris Rdnr. 49; Hervorhebung nicht im Original). - BVerwG, 13.08.2009 - 7 B 30.09
Begründung eines Feststellungsinteresses durch ein Rehabilitierungsinteresse; …
Auszug aus VG Berlin, 13.04.2011 - 29 K 377.10
In diesem Rahmen hält sich die Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, wenn ein Feststellungsinteresse (nur) in Fällen tiefgreifender, nicht fortwirkender Grundrechtseingriffe angenommen wird (z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. August 2009 - 7 B 30.09 - juris Rdnr. 16 f.).